Die Stadt Marsberg informiert: Stadt Marsberg fördert ab dem 01.03.2024 private Klimaschutzmaßnahmen

Die Stadt Marsberg fördert im Jahr 2024 die Anschaffung von privaten Stecker-Photovoltaikanlagen, die Umrüstung auf energieeffiziente Elektro-Haushaltsgroßgeräte und die Errichtung von klimafreundlichen Gründachanlagen.

Der Rat der Stadt Marsberg hat mit dem Haushalt für das Jahr 2024 Mittel in Höhe von insgesamt 50.000 € für private Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt.

Stecker-Photovoltaik-Anlagen (sog. „Balkonkraftwerke“)

Gefördert werden nach dem 01.03.2024 erworbene steckbare Stromerzeugungsgeräte mit maximal 800 Watt Einspeiseleistung, die an einen Stromkreis angeschlossen werden. Die Balkonkraftwerke werden mit 200,00 € pro Wohneinheit gefördert.

Austausch von Elektro-Haushaltsgroßgeräten

Für den Austausch eines Elektro-Haushaltsgroßgeräts durch den Kauf eines neuen Elektro-Haushaltsgroßgeräts der jeweils besten Effizienzklasse ab dem 01.03.2024 wird ein Zuschuss in Höhe von 100,00 € gewährt.

Große Elektro-Haushaltsgeräte im Sinne der Förderung sind:

  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Geschirrspülmaschinen
  • Waschmaschinen
  • Wäschetrockner

Die Förderung ist auf maximal ein energiesparendes Haushaltsgroßgerät pro Haushalt begrenzt.

Die Förderung wird für Haushaltsgeräte gewährt, die nach dem 01.03.2024 erworben werden.

Fördervoraussetzung ist eine fachgerechte Entsorgung des Elektroaltgerätes durch den Einzelhandel oder die kommunale Entsorgungseinrichtung. Die Bestätigung einer fachgerechten Entsorgung ist unabdingbare Voraussetzung für die Förderung.

Die Förderung wird nur für den Tausch von Haushaltsgeräten gewährt, die mindestens 10 Jahre alt sind. Das Alter des Altgerätes muss bei Antragstellung nachgewiesen werden

Förderung von klimafreundlichen Dachanlagen

Gefördert werden nach dem 01.03.2024 entstandene klimafreundliche Gründachanlagen mit 100,00 € pro Wohneinheit von mindestens 10 m² auf geeigneten Wohngebäuden, Garagen und Carports.

Die Umsetzung des Gründachs muss mindestens als extensive Dachbegrünung ausgeführt sein. Es sind mehrjährige und insektenfreundliche Pflanzen zu verwenden.

Hinweise:

Die Förderrichtlinien und die Antragsformulare können ab dem 01.03.2024 auf der Homepage der Stadt Marsberg unter www.marsberg.de (Rubrik: Aktuelles/Downloads) eingesehen und heruntergeladen werden.

Um die jeweilige Förderung zu erhalten, benötigt die Stadt Marsberg den unterschriebenen Antrag und die erforderlichen vollständigen Unterlagen. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung der vollständigen Unterlagen.

Bei den Zuschüssen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die unter dem Vorbehalt der im Haushaltsplan bereit gestellten Mittel stehen. Ein Rechtsanspruch auf die Bewilligung von Zuschüssen besteht nicht.

Die Stadt Marsberg wird die Zuschüsse im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel und in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen, prüfungsfähigen Förderanträge vergeben.

Den Bürgerinnen und Bürgern werden mit den Förderprogrammen Anreize geboten, mit der Nutzung sauberer Energie einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von klimaschädlichen Emissionen beizusteuern.

Das Antragsformular mit den vollständigen Anlagen ist zu richten an:

Stadt Marsberg

Stabsstelle „Klima und Umwelt“

Lillers-Straße 8

34431 Marsberg

 oder

 klimaschutz@marsberg.de

Bei Rückfragen zu den Förderprogrammen:

Frau Korinth (Telefon: 02992-602-244) oder Herr Aßhauer (Telefon: 02992-602-319) oder per Mail (E-Mail-Adresse: klimaschutz@marsberg.de).

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